Geräuschlose Elektro- und Hybridfahrzeuge – Eine tödliche Bedrohung

Stellen Sie sich vor, Sie können nicht sehen. Sie sind auf der Straße. KeineStraßenbeleuchtung und keine Autoscheinwerfer leuchten für Sie.Angestrengt lauschen Sie in die Dunkelheit. Sie versuchen, Geräusche zuunterscheiden.Plötzlich ein Summen, ein ganz leises, ganz knapp neben Ihnen!Mit einem gewaltigen Schlag werden Sie zu Boden geschleudert! < Wenn Politik und Gesetzgeber nicht bald eingreifen, wird…


Stellen Sie sich vor, Sie können nicht sehen. Sie sind auf der Straße. Keine
Straßenbeleuchtung und keine Autoscheinwerfer leuchten für Sie.
Angestrengt lauschen Sie in die Dunkelheit. Sie versuchen, Geräusche zu
unterscheiden.
Plötzlich ein Summen, ein ganz leises, ganz knapp neben Ihnen!
Mit einem gewaltigen Schlag werden Sie zu Boden geschleudert! < Wenn Politik und Gesetzgeber nicht bald eingreifen, wird das kein Einzelfall sein,
sondern etwas zukünftig ganz Alltägliches!
Die geräuschlosen Elektro-und Hybridfahrzeuge stellen für blinde und sehbehinderte
Menschen eine tödliche Gefahr dar. Sie können erst gehört werden, wenn sie so nah
sind, dass ein Ausweichen unmöglich ist!

Während es aus Sicherheitsgründen völlig undenkbar wäre, ein unsichtbares
Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, sind die geräuschlosen bereits auf unseren
Straßen unterwegs.
Für blinde Menschen sind unhörbare Fahrzeuge genauso nicht wahrnehmbar wie
unsichtbare es für Sehende wären.

Seit Jahren fordern die österreichischen Blinden-und Sehbehindertenorganisationen
vergeblich ein verpflichtendes Fahrgeräusch als Zulassungskriterium.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) unterstützt
dieses Anliegen nicht. Ein derartiges System laufe der Grundidee der Reduktion der
von Kraftfahrzeugen verursachten Lärmbelastung entgegen.
Allein österreichweit sind über 100.000 Menschen hochgradig sehbehindert oder
blind.
Sind all diese Menschen wirklich Bürger 2. Klasse, deren Leben leichtfertig gefährdet
werden darf?
Kinder und ältere Menschen, auch ohne Sehbehinderung, hatten schon bisher oft
Schwierigkeiten die Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig wahrzunehmen.
Wenn die gut hörbaren Motorgeräusche wegfallen, tragen sie ebenfalls ein viel
höheres Unfallrisiko.

Auf EU-Ebene wird an einer europaweiten Verordnung zur Lärmreduktion von
Kraftfahrzeugen gearbeitet. Im Verordnungsentwurf der Kommission heißt es, der
Einbau eines akustischen Warnsystems bei Elektro-und Hybridfahrzeugen soll der
Industrie auf freiwilliger Basis überlassen werden. Das europäische Parlament
befürwortet zwar einen verpflichtenden Einbau, das Warnsignal soll aber vom Fahrer
jederzeit abschaltbar und generell nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20km/h in
Betrieb sein.

Blinde und sehbehinderte Menschen begrüßen grundsätzlich eine Lärmreduktion, da
sie bei der Orientierung auf das Gehör angewiesen sind.
Aus Sicherheitsgründen müssen Fahrzeuge aber unbedingt hörbar und damit auch
für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein!
In der Charta der Grundrechte der europäischen Union ist Diskriminierung
behinderter Menschen ebenso untersagt wie in der österreichischen Verfassung.
Mit der UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen haben sich die
Mitgliedsstaaten verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen so zu verändern, dass
Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden!
Derzeit geht die Veränderung aber in die entgegengesetzte Richtung!
Aus diesem Grund fordern wir die neue Bundesregierung dringend auf, alle Hebel in
Bewegung zu setzen und schnellstens ein gut hörbares akustisches Warnsignal für
Elektro-und Hybridfahrzeuge in Österreich einzuführen und auf EU Ebene mit allen
Mitteln zu unterstützen!
November 2013
Für den Inhalt verantwortlich: DSA Monika Weinrichter
Kontaktadresse: warngeraeusche@gmx.at

Weitere Informationen finden Sie auch auf
https://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14545