Behindertenpass ersetzt VORTEILSCARD Blind – Umstellung bei den ÖBB

Ab 1. Jänner 2014 erhalten Sie bei Reisen mit den ÖBB im Inland alle Vergünstigungen, die Sie bisher mit der VORTEILSCARD Blind bekommen haben, mit dem Behindertenpass. Die ÖAVV hat alle Informationen zur neuen Regelung für Sie zusammengestellt. Wann tritt die neue Regelung in Kraft? Die Umstellung erfolgt mit 1. Jänner 2014. Bis 31.Dezember 2013…


Ab 1. Jänner 2014 erhalten Sie bei Reisen mit den ÖBB im Inland alle Vergünstigungen, die Sie bisher mit der VORTEILSCARD Blind bekommen haben, mit dem Behindertenpass. Die ÖAVV hat alle Informationen zur neuen Regelung für Sie zusammengestellt.

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Die Umstellung erfolgt mit 1. Jänner 2014. Bis 31.Dezember 2013 können Sie sich noch eine VORTEILSCARD Blind ausstellen oder verlängern lassen. Diese ist dann ein Jahr lang gültig. Bestehende Karten bleiben bis zu dem darauf angeführten Datum gültig.

Welche Einträge im Behindertenpass bringen Ihnen welche Vergünstigungen?

Für eine Ermäßigung von 50% auf den Fahrpreis und 100% auf die Platzreservierung ist eine Behinderung von mindestens 70% und/oder der Eintrag im Behindertenpass „kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ erforderlich.

Damit Sie eine Begleitperson und/oder einen Blindenführhund kostenlos mitnehmen können, muss „die Notwendigkeit nachgewiesen werden“. Das bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen, dass im Behindertenpass der Eintrag „stark sehbehindert“ oder „blind“ oder „bedarf einer Begleitperson“ vorhanden sein muss.

Wie kaufen Sie Ihr ermäßigtes Ticket?

Die Bestellung ist am Schalter, am Automaten und im Internet gleich: Sie kaufen ein ermäßigtes Ticket und geben als Ermäßigungsgrund „österreichischer Behindertenpass“ an. Solange es noch VORTEILSCARDs Blind gibt, werden Sie alternativ „VORTEILSCARD Blind“ angeben können. Der tatsächliche Nachweis der Berechtigung (d.h. Vorlage des Behindertenpasses) ist erst beim Schaffner erforderlich.

Die Zahlungsfunktion wird es bei VORTEILSCARDs generell nicht mehr geben. Es stehen verschiedene andere Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl.

Für welche Verkehrsmittel gilt die neue Regelung?

Die neue Regelung gilt für alle Verkehrsmittel der ÖBB, so auch für Postbusse. Das Personal der ÖBB wird seitens des Unternehmens umfassend darüber informiert. Für den Fall, dass einmal doch angezweifelt werden sollte, dass Sie mit Ihrem Behindertenpass Anspruch auf Ermäßigung und Begleitung haben, finden sie auf der Homepage der ÖBB [Link: https://www.oebb.at/de/Services/Hilfe_und_FAQ/Ermaessigungskarten/VORTEILScard/Aenderung_ab_01.01.2014/Abloesung_der_VC_Spezial/index.jsp] weitere Informationen, die sie ausdrucken und dem Schaffner zur Bestätigung vorweisen können. Auch bei jenen Verkehrsverbünden, bei denen bisher die VORTEILSCARD Blind als Ermäßigungsausweis akzeptiert wurde, erfüllt in Zukunft der Behindertenpass diese Funktion.

Welche Vergünstigungen gibt es bei Auslandsreisen?

Die Ermäßigung im Ausland (Rail Plus) fällt beim Behindertenpass weg. Mit einer VORTEILSCARD bekommen Sie die Ermäßigung weiterhin. Das gilt einerseits für Ihre bestehende oder vor 31. Dezember 2013 ausgestellte VORTEILSCARD Blind. Andererseits haben Sie auch nach der Umstellung die Möglichkeit, zusätzlich je nach Anspruch eine VORTEILSCARD Jugend, Classic, Senior oder Family zu erwerben, mit der Sie die Ermäßigung im Ausland in Anspruch nehmen können.

Haben Sie noch Fragen?

Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖBB [Link: www.oebb.at/vorteilscard]. Außerdem steht Ihnen das ÖBB Kundenservice unter der Telefonnummer 05 17 17 zur Verfügung.

Alle Informationen zur Beantragung des Behindertenpasses erhalten Sie auf der Homepage des Bundessozialamtes [Link: https://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Behindertenpass] oder telefonisch bei Ihrer Landesstelle des Bundessozialamtes [Link: https://basb.cms.apa.at/sym/basb/Kontakt_-_Landesstellen].

__________________________________________________________________________ Die ÖAVV ist eine Arbeitsgemeinschaft folgender Organisationen zur Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen: Blickkontakt – Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen; Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (derzeitiger Vorsitz); Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs; Österreichische Blindenwohlfahrt