Am 4. Dezember 2024 wird die neue EU-Richtlinie zum Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis wirksam. Diese Dokumente sollen Menschen mit Behinderungen in allen EU-Ländern unterstützen, indem sie ihren Behindertenstatus auch im Ausland anerkennen.
Der Europäische Behindertenausweis erleichtert den Zugang zu Vorteilen wie Ermäßigungen, persönlicher Assistenz oder Mobilitätshilfen. Der Europäische Parkausweis sorgt für einheitliche Parkregelungen, etwa auf Behindertenparkplätzen oder in Zonen mit Verkehrsbeschränkungen.
Österreich hat bis spätestens Juni 2028 Zeit, die Ausweise auszugeben, soll jedoch nach Möglichkeit früher damit beginnen. Jeder Monat ohne die neuen Ausweise bedeutet Barrieren, die bestehen bleiben.
Mehr Infos zur EU-Richtlinie und ihren Vorteilen finden Sie hier: ÖBR: European Disability Card. Den genauen Text der Richtlinie finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union, sie trägt die Nummer 2024/2841.