Symbolbild von DallE generiert: Gesetzestext unscharf im Hintergrund, ein Richterhammer und symbolisiertes Rollstuhl-Icon

Europäischer Behindertenausweis und Parkausweis: Neue EU-Richtlinie tritt in Kraft

Am 4. Dezember 2024 tritt die EU-Richtlinie über den Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis in Kraft. Bis spätestens 2028 sollen diese Ausweise in allen EU-Ländern verfügbar sein und Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen.


Am 4. Dezember 2024 wird die neue EU-Richtlinie zum Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis wirksam. Diese Dokumente sollen Menschen mit Behinderungen in allen EU-Ländern unterstützen, indem sie ihren Behindertenstatus auch im Ausland anerkennen.

Der Europäische Behindertenausweis erleichtert den Zugang zu Vorteilen wie Ermäßigungen, persönlicher Assistenz oder Mobilitätshilfen. Der Europäische Parkausweis sorgt für einheitliche Parkregelungen, etwa auf Behindertenparkplätzen oder in Zonen mit Verkehrsbeschränkungen.

Österreich hat bis spätestens Juni 2028 Zeit, die Ausweise auszugeben, soll jedoch nach Möglichkeit früher damit beginnen. Jeder Monat ohne die neuen Ausweise bedeutet Barrieren, die bestehen bleiben.

Mehr Infos zur EU-Richtlinie und ihren Vorteilen finden Sie hier: ÖBR: European Disability Card. Den genauen Text der Richtlinie finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union, sie trägt die Nummer 2024/2841.